Flugplatzordnung

Flugplatzordnung des Modellflugclubs "Hugo Junkers"

  1. Flugleitung, Flugbuch, Kanalkontrolle
    Der erste auf dem Modellflugplatz ankommende Modellflieger des MFC "Hugo Junkers" ist verantwortlich für das Ausfüllen des Flugbuches und fungiert ab der Anwesenheit von drei Modellfliegern als Flugleiter.
    Nimmt der Flugleiter selbst am Flugbetrieb teil, so hat er für die Zeit seiner Flugaktivitäten einen Vertreter zu benennen, der diese Funktion dann, ohne selbst zu fliegen, übernimmt.
    Vor Beginn des Flugbetriebes ist bei Anwesenheit von mehreren Modellfliegern, insbesondere bei Anwesenheit von Gastfliegern eine Kanalkontrolle und die der Versicherung (Mitgliedschaft DMFV, DAeC u.a.) durchzuführen.
    Jeder Modellflieger entnimmt die Marke seines Kanals der Kanaltafel. Nur wer im Besitz einer Kanalmarke ist, darf seinen Sender einschalten.
    Bei Beenden des Flugbetriebes kontrolliert der Flugleiter die Kanaltafel auf Vollständigkeit und verschließt sie wieder. 
     
  2. Flugbetrieb, Flugmodelle mit Verbrennungsmotorantrieb
    Modelle mit Verbrennungsmotor jeglicher Art werden vor dem Start aus dem Abstellraum entsprechend der Windrichtung A oder B (siehe Grafik) in den zugehörigen Startvorbereitungsraum nahe dem Schutzzaun getragen oder von Hand gerollt.
    Das Starten der Motoren im Abstellraum ist untersagt!
    Nach dem Anwerfen des Motors ist der Vorbereitungsraum zügig zu verlassen und das Modell zu starten.
    Nur bei Windrichtung B ist für Verbrennungsmotormodelle Start und Landung im Flugsektors B gestattet.
    Bei jeder Windrichtung ist nach dem Start der Flugsektor A zu benutzen, um die Lärmbelästigung im  Nachbarort Neeken so gering wie möglich zu halten.
    Die Piloten stehen alle im Pilotenstandort nahe dem Tor.
    • Zuschauer und nicht mit dem Steuern oder Starten eines Modells beschäftigte Personen haben sich hinter dem Schutzzaun aufzuhalten.
    • Das Überfliegen des Zuschauer- und Abstellraumes ist grundsätzlich verboten.  

    Landung:
    Die Landung ist den Piloten im Pilotenstandort anzukündigen. Landende Modelle haben Vorfahrt. Nach der Landung ist das Modell zügig wieder in den Abstellraum zu bringen. Der Motor ist spätestens vor dem Tor zum Abstellraum stillzusetzen. Die Startkisten dürfen im Startvorbereitungsraum nahe dem Zaun verbleiben.
     

  3. Verbrennungsmotor-Probeläufe:
    Motorprobeläufe sind nur mit eingeschobener Senderantenne zwischen Platzzufahrt und der Verbindungslinie zwischen Gerätegarage und Schautafel gestattet, um den Flugbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
     
  4. Flugbetrieb, Elektro- und Segelflugmodelle
    Für diese Modelle gelten die Bestimmungen unter Pkt. 2 sinngemäß.
    Sie dürfen unabhängig von der Windrichtung in beiden Flugsektoren geflogen werden.
    Seilstart oder Seglerschlepp sind in Absprache der Piloten so einzurichten, daß der übrige Flugbetrieb wenig gestört wird.
     
  5. Flugpausen an Sonn- und Feiertagenn
    An Sonn- und Feiertagen ist mit Verbrennungsmotormodellen zwischen 13 und 15 Uhr eine Flugpause einzuhalten.

Copyright © 2008 Modelflugclub Hugo Junkers Dessau-Rodleben e.V.